Jugendschutz
Wir nehmen Jugendschutz sehr ernst.
Aus diesem Grund haben wir unsere Seite mit Hilfe des JusProg-Jugendschutzprogramms geschützt. Das JusProg-Jugendschutzprogramm ist ein System, mit dem Eltern (Lehrer, Erziehungsberechtigte etc.) Kinder und Jugendliche vor möglicherweise entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten im Internet schützen können.
Wie funktioniert das Jugendschutz-System?
JusProg bietet verschiedene Software-Produkte und Apps für alle Endgeräte, die von Minderjährigen häufig genutzt werden. Dabei gilt: Während die Kinder und Jugendlichen im Internet surfen, prüft die JusProg-Software oder JusProg-App bzw. JusProgDNS im Hintergrund, ob die aufgerufenen Inhalte für die Altersstufe angemessen sind. Entsprechend werden die Websites durch die Software angezeigt oder geblockt. Die Filterlisten werden permanent automatisch aktualisiert, darum müssen sich Eltern nicht kümmern. Die Filterlisten liegen auf dem JusProg-Servern in zwei Rechenzentren in Deutschland. Die JusProg-Anwendung „fragt“ dort beim Surfen Ihres Kindes jeweils nach, für welche Altersklasse eine aufgerufene Webseite geeignet ist – dies geschieht mit hohen Datenschutzstandards.
Wer trägt die Verantwortung für das Jugendschutzprogramm?
Ganz wichtig ist: Wir stellen für diese Webseite einen Schutzmechanismus zur Verfügung. Die Entscheidung über den Einsatz des JusProg-Jugendschutzprogrammes liegt allein in den Händen der Eltern. Diese entscheiden über die Altersgruppe, mit der ihr Kind surft und auch darüber, ob sie die Software einsetzen oder auch wieder deinstallieren. Erwachsene können auf dem gleichen Rechner (nach Eingabe ihres Eltern-Passwortes) uneingeschränkt surfen.
Warum nutzen wir diese Jugendschutz-Lösung?
Laut Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) sind Anbieter von sogenannten entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten (z.B. softerotische oder gewaltdarstellende Inhalte) dazu verpflichtet, entweder eine Sendezeitbegrenzung (Anzeige der Seite nur zwischen 22/23 Uhr abends und 6 Uhr morgens) zu beachten, ein technisches Mittel (z.B. Eingabe und Check der Personalausweisnummer) einzusetzen, oder eine anerkannte Filtersoftware (Jugendschutzprogramm) einzusetzen. Die von unserer Seite genutzte Filtersoftware JusProg bietet ein entsprechendes Jugendschutzprogramm an, das seit 2012 offiziell nach § 11 JMStV anerkannt ist. Die Anerkennung wurde zuletzt im März 2019 durch die FSM erneut bestätigt. Weil JusProg sich branchen- und unternehmensübergreifend um die Anerkennung kümmert, dürfen in Deutschland entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte verbreitet werden, wenn sie mit einem zutreffenden Website-Label (age.xml / age-de.xml) gekennzeichnet sind, das anerkannte Jugendschutzprogramme auslesen können.
Wo finde ich die entsprechende Schutzsoftware?
Hier könnt Ihr die Schutzsoftware für den Windows-PC, das iPhone oder Android Smartphones kostenfrei herunterladen.
Auf der Webseite werden auch noch einmal alle Informationen zu Hintergründen, Schutzmechanismus und Rechtsgrundlagen ausführlich erklärt.